Bei allen gestörten Funktionen des Organismus kann Akupunktur regulierend eingreifen. Bei zerstörten Strukturen (wie schweren Abnutzungen, Hirnschlag, Herzinfarkt usw.) kann sie allerdings nur lindern.
Die Akupunkturbehandlung wird von der Weltgesundheitsorganisation, WHO, bei folgenden Erkrankungen empfohlen:
Bei den oben erwähnten Erkrankungen sind die Erfolgsaussichten als gut bis sehr gut einzustufen. Bis zu 90 Prozent der Patienten erfahren eine Linderung ihrer Beschwerden. Das individuelle Ansprechen auf die Behandlung lässt sich allerdings nur schwer vorhersagen. Durch die Kombination der Klassischen Akupunktur mit der effektiven Störherdausschaltung der Aurikulomedizin können aber beste Ergebnisse erreicht werden. Oft tritt bereits nach der ersten Behandlung eine deutliche Besserung ein, die sich dann von Mal zu Mal stabilisiert.
Je nach Schwierigkeit der Erkrankung ist der Arzt bei exakter Anwendung unserer Methode bis zu einer Stunde mit einem Patienten beschäftigt, in einfacheren Fällen kann die Behandlung in einer Viertelstunde absolviert werden. Daher variieren auch die Kosten sehr stark. Je nach Aufwand verrechnet der Akupunkturarzt daher pro Akupunkturbehandlung zwischen Euro 32,– und 114,–. Die Privathonorarnote können Sie bei Ihrer Krankenkassa einreichen.
Von den meisten Anstalten werden derzeit Beträge von etwa Euro 10,– pro Akupunktursitzung refundiert. Gewisse Privatversicherungen übernehmen die Akupunkturkosten sogar zur Gänze. Erkundigen Sie sich bitte im eigenen Interesse bei Ihrer Krankenkassa und Ihrem Versicherungsvertreter.