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Keine verbotenen Akupunkturpunkte in der Schwangerschaft

Nach der Auswertung von 6.000 Behandlungsfällen in der Schwangerschaft gab es mit tonisierender Nadelungstechnik keinen Hinweis auf Komplikationen durch sogenannte „verbotene Punkte“. Hier findet sich das Abstract der Untersuchung:

Verbotene Akupunkturpunkte in der Schwangerschaft — Überholte Tradition oder beachtenswerter Existenzbeleg?
Römer, M. Weigel, W. Zieger, F. Melchert, Universitätsfrauenklinik Mannheim

In der traditionellen chinesischen Literatur und der gegenwärtigen Akupunkturfachliteratur werden verbotene Akupunkturpunkte für die Anwendung in der Schwangerschaft angegeben. Die Angaben zu den Punkten, Techniken und den als verboten angegebenen Anwendungszeiträumen jedoch differieren erheblich. Für die Anwendung der Akupunktur in der Schwangerschaft in der täglichen Praxis ist der Beleg für die Existenz von verbotenen Punkten, nicht nur aus forensischen Gründen, von großer Bedeutung.

Fragestellung
Können anhand retrospektiv ausgewerteter Akupunkturbehandlungsverläufe, die unter Verwendung von als in der Schwangerschaft verboten geltenden Akupunkturpunkte in allen Phasen des Schwangerschaftsverlaufes durchgeführt wurden, aufgetretene Pathologien nachgewiesen werden und lässt sich somit die Existenz von verbotenen Punktempfehlungen belegen?

Methodik
In der Universitätsfrauenklinik Mannheim wurden im Beobachtungszeitraum 1995-2003 annähernd 6.000 Akupunkturbehandlungen mit als tonisierend geltender Nadeltechnik unter Verwendung als verboten geltender Akupunkturpunkte(-schemata) durchgeführt. Bei medizinisch induzierten Ausstoßungen (z. B. intrauteriner Fruchttod) wurden bewusst verbotene Punkte (z. B. Di 4 Hegu) angewandt, mit dem Ziel die Ausstoßung zu forcieren. Retrospektiv wurde im Rahmen dieser Untersuchung die Dokumentation der Behandlungsverläufe im Hinblick auf das Auftreten folgender Komplikationen ausgewertet:

Vorzeitige Wehentätigkeit Blutungen Abortneigung oder Induktion Sonstige Komplikationen Resultat

Ein signifikant erhöhtes Auftreten von Komplikationen nach der Anwendung von als verboten geltenden Akupunkturpunkten bei einer hohen Behandlungsfallzahl von fast 6.000 beobachteten Behandlungsfällen, konnte aufgrund der Untersuchungsergebnisse nicht festgestellt werden.

Schlussfolgerung
Die hohe Fallzahl der ausgewerteten Behandlungsverläufe lässt anhand der Untersuchungsergebnisse die Bewertung zu, dass für die Existenz von verbotenen Akupunkturpunkten in der Schwangerschaft kein Beleg gefunden werden konnte!

Die im Rahmen der Behandlungsverläufe aufgetretenen Komplikationen lagen nicht signifikant über der bekannten und üblicherweise im Schwangerschaftsverlauf zu erwartenden Auftretenswahrscheinlichkeit.

Da alle Behandlungen unter Verwendung einer als tonisierend geltenden Nadeltechnik durchgeführt wurden bleibt fraglich, ob die Art der Stimulationstechnik (Stärke der Manipulation, sedative Nadeltechnik) einen möglichen Einfluss auf das Auftreten von Komplikationen hat. Unter Verwendung tonisierender Nadeltechniken in hoher Fallzahl, konnte die Existenz als verboten geltender Akupunkturpunkte im Schwangerschaftsverlauf nicht belegt werden.

Dr. med. Ansgar Römer
Facharzt für Frauenheilkunde und Geburtshilfe
Rahnfelsstrasse 16, D-68161 Mannheim